Bürgerstiftung Unser Schwabach
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Stiftungspreisträger 2019
Bürgerstiftung Unser Schwabach
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Porträtkonzert Walter Zimmermann, Stadtkirche Juli 2015
Bürgerstiftung Unser Schwabach
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Dieses können Sie über den Link für sich herunterladen.
Flyer Bürgerstiftung Unser Schwabach
Förderanfragen sind der Bürgerstiftung herzlich willkommen. Bitte schauen Sie sich dazu auch unsere Ziele an, ob Ihre Projekte damit zusammenpassen.
In einer Übersichtsseite, die Sie hier herunterladen können, haben wir Ihnen einige Hinweise gegeben, was ein Förderantrag auf jeden Fall beinhalten sollte.
Der Vorstand kann Förderungen bis zur Höhe von 1.000 Euro in eigener Kompetenz ermöglichen. Darüberhinausgehende Beträge bedürfen der Entscheidung des Siftungsrats. Dieser tagt in der Regel zwei Mal im Jahr. Anträge dafür mögen mindestens vier Wochen zuvor bei der Bürgerstiftung eingereicht werden. Der nächste Stiftungsrat wird sich am Montag 23. Oktober 2023 treffen. Bitte entsprechend einen Antrag bis 06.10.2023 stellen.
Sie wollen der Bürgerstiftung Schwabach ein Projekt zur Förderung vorschlagen oder stellen gerade selbst eines auf die Beine und wünschen dazu finanzielle Förderung durch die Bürgerstiftung Unser Schwabach? Dann lassen Sie uns bitte folgende Informationen zukommen, damit wir über Ihren Förderantrag entscheiden können:
1. Wer ist der Antragsteller?
2. Um welches Vorhaben handelt es sich?
3. Welchen Bezug hat es zu Schwabach?
4. Wer sind die ausführenden Personen?
5. Bis wann soll das Projekt verwirklicht werden?
6. Wie viel Geld wird benötigt?
7. Wofür und wann wird das Geld benötigt?
8. Bekommen Sie auch von anderen Stellen Zuschüsse?
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Stiftungsrat zweimal jährlich. Bitte reichen Sie Ihren Antrag ein, an:
Bürgerstiftung Unser Schwabach
Haimendorfstr. 22a
91126 Schwabach
Tel.: 0911 636900
Fax: 0911 636947
E-Mail: info (add) buergerstiftung-schwabach .de
www.buergerstiftung-schwabach.de
Stifterinnen und Stifter werden besonders steuerlich begünstigt. Hier nur ein Auszug der Möglichkeiten. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den zu erhaltenden Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben einem Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über. Dies gilt auch bei der Gründung einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Unser Schwabach.
Im Erbfall können ebenfalls Steuern gespart werden.
Wenn die Bürgerstiftung im Rahmen eines Testamentes eine Zuwendung erhält, ist dieser Betrag von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt auch, wenn ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht der Stiftung zugewendet wird. lich auch noch vom Erben geltend gemacht werdenDieser Vorteil kann entsprechend auch noch vom Erben geltend gemacht werden.
Den aktuellen Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamts Nürnberg vom 20.04.2023 für die Jahre bis 2026 im Hinblick auf die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, da die Bürgerstiftung Unser Schwabach ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dient, finden Sie hier zum Download.
Dadurch ist belegt, dass wir u.a. auch Spendenquittungen ausstellen können, die beim Zuwendungsgeber steuerlich geltend gemacht werden können.
Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE72 7645 0000 0000 0662 66
BIC: BYLADEM1SRS
VR-Bank Mittelfranken West
IBAN: DE64 7656 0060 0074 5550 07
BIC: GENODEF1ANS
Haimendorfstraße 22a • 91126 Schwabach • Tel 0911 636900 • Fax 0911 636947
info @ buergerstiftung-schwabach.de • www.buergerstiftung-schwabach.de
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